Arbeitsschutz

Effektiver Arbeitsschutz senkt das Risiko von unfall- oder krankheitsbedingter Ausfallkosten Ihrer Beschäftigten sowie von unfallbedingten Ausfallkosten von Anlagen.

Zudem können Schwachstellen in den Betriebsabläufen aufgedeckt, Prozesse optimiert und Synergien genutzt werden.

Daher gewinnt in Fragen der Arbeitssicherheit die Beratung durch unabhängige Experten an Bedeutung.

Ein professionell organisierter Arbeitsschutz gewährleistet eine Kosteneffizienz und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigt die Bedürfnisse Ihrer Beschäftigten.

Wir decken branchenübergreifend den gesamten Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ab und

unterstützen Sie:

  • bei der Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (gem. ASiG)
  • bei der Gestellung von Beauftragten (Brandschutz, Immissionsschutz, Gefahrgut)
  • beim Aufbau von Arbeitsschutzmanagementsystemen (ILO-OSH 2001)
  • bei der Durchführung von Ausbildungen (Sicherheitsbeauftragten, Regalprüfer, Prüfer für Leitern/Tritte)
  • bei der Durchführung/Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen
  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe
  • bei der Erstellung von Lärm-, Beleuchtungs- und Gefahrstoffkatastern

Arbeitsschutzmanagement

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem ist das effektivste Instrument, Arbeitsschutz planmäßig, zielorientiert und systematisch in die betriebliche Gesamtorganisation zu integrieren, dies in geeigneter Weise zu dokumentieren und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses weiter zu entwickeln.

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem senkt das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden, von rechtlichen Sanktionen und vor allem auch von unfall- oder krankheitsbedingten Ausfallkosten der Mitarbeiter. Dadurch können auch die Beiträge an die Berufsgenossenschaften reduziert werden. In einigen Bundesländern werden Unternehmen von den Aufsichtsbehörden weniger streng überwacht. Nicht zuletzt steigert ein Arbeitsschutzmanagementsystem Ihr Image und Vertrauen bei Ihren Kunden und ist zunehmend ein Kriterium bei der Vergabe von Aufträgen.

Die Vorteile ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzusetzen bzw. in vorhandene Managementsysteme (DIN ISO 9000er; DIN ISO 14000er-Reihe) zu integrieren, sind für Unternehmen daher immens. Einige Berufsgenossenschaften bieten für Mitgliedsunternehmen die kostenlose Zertifizierung „Sicher mit System“ (nach internationalen Leitfaden ILO-OSH 2001) an.

Wir unterstützen Sie:

  • beim Aufbau eines eigenständigen Arbeitsschutzmanagementsystems
  • bei der Erweiterung eines Arbeitsschutzmanagementsystem in eines bereits bestehenden Managementsystems,
  • bei der Einarbeitung des Arbeitsschutzes in ein integriertes Managementsystem
  • bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
    • Analyse Ist-Zustand,
    • Darstellung Soll-Zustand mit Organisationsaufbau,
    • Aufbau mit Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente,
    • Kontrolle der Wirksamkeit,
  • bei der Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems in ein vorhandenes Managementsystem
  • bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • bei der Zertifizierung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Die aus einer europäischen Richtlinie umgesetzte Baustellenverordnung hat das Ziel den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu verbessern und die Anzahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren. Sie nimmt den Bauherrn für Unfälle, die auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind, in Verantwortung und fordert die Bestellung geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo). Nach BauStellV wird zwischen Planung der Ausführung des Bauvorhabens und Ausführung des Bauvorhabens unterschieden. Dieses stellt zwei getrennte Dienstleistungen dar. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten: Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.

Wir unterstützen Sie als Bauherr:

  • bei der Erstellung der Vorankündigung
    (Achtung: Meldung bei der zuständigen Behörde, mindestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle!)
  • bei der Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • bei der Organisation der Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke
  • bei der Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle nach Arbeitsschutzgesetz durch regelmäßige Vor-Ort- Begehungen mit rechtssicherer Dokumentation
  • bei der Zusammenstellung der Baumerkmalsakte (Unterlage) zum gefährdungsfreien Betrieb und Wartung des Gebäudes

 

Explosionsschutz

Unter einer Explosion versteht man die schlagartig verlaufende chemische Reaktion eines brennbaren Stoffes mit Sauerstoff unter Freisetzung hoher Energie. Die Schäden durch Explosionen können daher immense Ausmaße annehmen.

Deshalb ist Explosionsschutz (Ex-Schutz) nicht nur in der chemischen Industrie ein Thema, auch kommunale Einrichtungen sowie mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen sich dieser Aufgabe stellen.

Aufgrund der Schwere von Explosionen nehmen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die ATEX-Richtlinien 99/92 EG und 94/9 EG den Betreiber in die Pflicht.

Werden die Betreiberpflichten konsequent unter Beachtung der gesetzlicher Bestimmungen mit Hilfe von technischen und organisatorischen Lösungen eingehalten, erreicht der Explosionsschutz sein Ziel: Eine hohe Sicherheit für Menschen, Umwelt, Anlagen und Maschinen.

Wir unterstützen Sie als Betreiber bei der:

  • Ermittlung der Bereiche, in denen sich explosionsfähige Atmosphäre bilden kann und Klärung von Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen
  • Unterweisung Ihrer Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Verhalten

Sachverständigenwesen

Nach Definition des European Organisation for Expert Associations (EuroExpert) ist ein Sachverständiger eine unabhängige integre Person, welche auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar darzustellen.

Als Partner der GTÜ Anlagensicherheit GmbH bieten wir als Sachverständige Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

Sachverständigenwesen gem. AwSV:

  • Gutachten zur Eignungsfeststellung für Anlagen und Anlagenteile mit wassergefährdenden Stoffen
  • Gutachterliche Begleitungen und Behördenmanagement
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren (BlmSchG, UVP, WHG)
  • Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend von LAU- und HBV-Anlagen (Industrieanlagen, Tankstellen/Eigenverbrauchtankstellen, Tankläger/Heizöltanks, Biogasanlagen, Dichtflächen aus Beton und Asphalt etc.)
  • Fachbetriebsüberwachung
  • Schulungen und Seminare

Sachverständigenwesen für überwachungsbedürftige Anlagen*
(Druck-, und Rohrleitungsanlagen)

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Veränderungen und Änderungen*
  • Wiederkehrende Prüfungen (innere, äußere und Festigkeitsprüfungen)*
  • Hinweis: Beratungsleistungen sowie Leistungen nach ArbSchG, insbesondere das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen,
    werden aufgrund der Unabhängigkeit nicht durchgeführt! Es dürfen und werden lediglich Prüfungen von Druck- und Rohrleitungsanlagen durchgeführt.

    *Leistungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ Anlagensicherheit GmbH

Prüfmanagement

Durch ein effizientes Prüfmanagement Ihrer Betriebsmittel und Anlagen lassen sich Stillstandzeiten der Anlagen reduzieren, Ausfälle Ihrer qualifizierten Beschäftigten und Anlagen durch Unfälle vermeiden.

Denn wenn bei regelmäßigen Prüfungen Verschleiß, Materialermüdung oder kleine Beschädigungen festgestellt werden, können diese mit weniger Aufwand im Rahmen einer vorgezogenen Wartung oder Instandhaltung beseitigt werden.

Diese Vorgehensweise ist im Gegensatz zu den möglichen Folgen unbedeutend und hilft Ihnen somit die Kosten zu reduzieren und die Verfügbarkeit zu erhöhen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllt und bietet daher Rechtssicherheit für Sie.

Wir unterstützen Sie:

  • bei der Erfassung Ihrer gesamten Betriebsmittel und Anlagen
  • bei der Bewertung auf Basis der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen nach Art, Umfang und Häufigkeit
  • bei der Bestimmung der notwendigen Qualifikation der Prüfer unter Berücksichtigung Ihres vorhandenes Personals
  • bei der Organisation der Prüfungen und Wartungen durch Ihre vorhandenen Beschäftigten oder unseren Prüfern

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Prüfungen

Arbeitsmittel und Anlagen haben nur eine begrenzte Lebensdauer und unterliegen auch bei sorgfältigem Umgang einem natürlichen Verschleiß. Bleiben bei Arbeitsmitteln und Anlagen kleine Beschädigungen, Materialermüdungen, normaler Verschleiß unentdeckt, können sich gravierende Gefährdungspotentiale entwickeln.

Durch Ausfälle können zudem reduzierte Verfügbarkeiten der Arbeitsmittel und Anlagen oder gar längerfristige, kostenintensive Ausfälle der Anlagen und Betriebsmittel entstehen.

Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Anlagen und Betriebsmittel hilft daher nicht nur die Ausfallskosten zu reduzieren, sondern auch bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und bietet daher Rechtssicherheit für Sie.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung:

  • von Maschinen und Anlagen
  • von Regalanlagen
  • von Werkzeugen
  • von Leitern und Tritten
  • von Anschlagmittel und Ketten
  • von Persönliche Schutzausrüstungen (Absturz etc.)